Die Teilnahmebedingungen für unsere Kurse haben wir hier für Sie zusammengefasst:

 

1. Mit der Anmeldung zu dem Kurs erklären Sie gleichzeitig, dass Sie körperlich und geistig gesund und in der Lage sind, die Verantwortung zur Teilnahme an dem Kurs zu übernehmen.

2. Die Kurse haben eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen.  Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommen, wird bereits gezahlte Kursgebühr ohne Abzug zurückerstattet. Bei Erkrankung eines Dozenten ist der Veranstalter berechtigt, einen Ersatz-Dozenten zu stellen.

3. Die Kursgebühr wird mit der Anmeldung fällig. Frühbucher, die sich mindestens 2 Monate vor Kursbeginn angemeldet haben und nicht am Bildungsscheckverfahren teilnehmen, zahlen 20,- € weniger. Sie können auf unser Konto überweisen oder uns bei Ihrer Anmeldung eine Abbuchungserlaubnis erteilen. Wir buchen in der Woche vor dem Seminarbeginn ab.

4. Bei Abmeldung bis vierzehn Tage vor Kursbeginn wird die bereits gezahlte Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20,- € zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung bis zum Tag vor dem Kursbeginn wird 80% des vollen Kursbeitrages fällig. Bei Abmeldung ab dem Tag des Kursbeginns oder bei Nichterscheinen zum Kurs wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.

5. Wird ein BIldungsscheck (nur in NRW möglich) in Anspruch genommen, sind die dafür geltenden Bestimmungen anzuwenden. Bei Nichtteilnahme können Bildungsschecks nicht angerechnet werden. Die Bearbeitungsgebühr bzw. der volle Kursbeitrag ist dann vom Teilnehmer persönlich, wie unter Punkt 4 festgelegt,  zu leisten.

6. Der Unterricht wird ausschließlich auf die Person des Teilnehmers bezogen erteilt. Jegliche, insbesondere die entgeltliche,  Weitergabe des Unterrichtsstoffes an Dritte, ohne die Zustimmung der SANJO-Gesellschaft eV, ist untersagt.

7. Die Haftung für persönliche Schäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

8. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird keine Haftung übernommen.

9. Sollten in diesem Vertrag enthaltene Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind in diesem Falle verpflichtet, den Vertrag durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zwecke der ungültigen Vertragsbestimmung am nächsten kommenden Bestimmung zu ergänzen. Das gleiche gilt, falls der Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

10. Hiervon abweichende Teilnahmebedingungen sind nur gültig, wenn sie von beiden Vertragspartnern schriftlich vereinbart wurden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen.